Psychotherapie: Sie brauchen immer ein ärtztliches Attest
Mit einem Beinbruch geht jeder selbstverständlich zum Arzt und lässt sich helfen.
Erfreulicherweise hat die Erkenntnis um sich gegriffen, dass auch die Seele krank sein und
Hilfe brauchen kann. Deshalb ist der Gang zum Psychotherapeuten heute kein Tabuthema
mehr.
Doch entweder Betroffene finden keinen freien Kassentherapeuten oder die Krankenkassen
übernehmen nicht die Kosten für Leistungen eines Heilpraktikers Psychotherapie.
Müssen Sie die psychotherapeutische Behandlung aus eigener Tasche zahlen, dürfen Sie
die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd in Ihrer Steuererklärung
geltend machen.
Allerdings verlangt das Finanzamt dann ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches
Attest. (meine Anmerkung: ein Überweisungsschein des Arztes sollte ausreichen?)
Der Hintergrund: so können sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen, das die
psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist
(OFD Verfügung Münster, ESt. 013/2206 vom 10.7.2006, StEK EStG § 33 Nr. 170).
Wenn Sie mit mir gemeinsam
arbeiten möchten, sind Sie
Privatpatient, oder wie ich
sage Klient,
und Sie bezahlen die
Sitzungen also direkt bei mir.